Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle  Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung. 

Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund. 

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

und die Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ mit einem Überblick über die einzelnen Corona Hilfen. 

November und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

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Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

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