Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen.
Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert.
Hilfen für Unternehmen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:
- Erstattungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen
- Senkung der Umsatzsteuer
- Steuerfreistellungen bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
- Stundungen von Steuerzahlungen
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu:
- Hilfen für die Gastronomie
- weitere Regelungen zum Steuerhilfegesetz
- Stundung von Steuerzahlungen
- Liquiditätshilfe
Hilfen für Arbeitnehmer
Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.
Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind.
Wir beantragen für Sie die Coronahilfe
Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten.