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Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform in Rheinland- Pfalz

Der Stichtag für die Grundsteuerreform und die damit geänderte Hauptfeststellung ist der 1. Januar 2022 gewesen. Somit muss in allen Bundesländer, eine teilweise von anderen Bundesländern abweichende Feststellungserklärung, bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Immer wieder wirft dies viele Fragen auf. Auch in unserer Steuerberatungsgesellschaft arbeiten alle daran, wichtige Fragen zu beantworten und unsere Mandanten zu beraten. Daher haben wir auch hier auf unserer Webseite ein paar wichtige Links für Sie zusammengefasst.

Wichtige Informationen vom Landesamt für Steuern

Da in den Bundesländern verschiedene Modelle zur Berechnung gelten, hat das Landesamt für Steuern auf seiner Webseite eine wichtige Übersicht erstellt, um Hilfestellung zu leisten. Natürlich steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite und erledigt die Hauptfeststellung für Sie.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich umfassend beraten. 

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