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Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform in Rheinland- Pfalz

Der Stichtag für die Grundsteuerreform und die damit geänderte Hauptfeststellung ist der 1. Januar 2022 gewesen. Somit muss in allen Bundesländer, eine teilweise von anderen Bundesländern abweichende Feststellungserklärung, bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Immer wieder wirft dies viele Fragen auf. Auch in unserer Steuerberatungsgesellschaft arbeiten alle daran, wichtige Fragen zu beantworten und unsere Mandanten zu beraten. Daher haben wir auch hier auf unserer Webseite ein paar wichtige Links für Sie zusammengefasst.

Wichtige Informationen vom Landesamt für Steuern

Da in den Bundesländern verschiedene Modelle zur Berechnung gelten, hat das Landesamt für Steuern auf seiner Webseite eine wichtige Übersicht erstellt, um Hilfestellung zu leisten. Natürlich steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite und erledigt die Hauptfeststellung für Sie.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich umfassend beraten. 

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Aktuelle Neuigkeiten vom Bundesfinanzministerium Seriensommer

Aktuelle Neuigkeiten vom Bundesfinanzministerium Seriensommer 2021

Sechs Wochen, sechs Themen aktuelle Neuigkeiten vom Bundesfinanzministerium. Der Seriensommer 2021 neues rund um die erste Themenwoche FIT FOR FINANCE finden Sie hier. Quelle Bundesministerium der Finanzen

 

Der Sommer wird bunt und unterhaltsam auf allen Social Media Kanälen

Einfach folgen und nichts mehr verpassen. Dieser Sommer wird bunt beim Bundesfinanzministerium. 

Der Hashtag #seriensommer und vieles mehr.

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Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert

Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert und erweitert

Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden. Mehr hierzu erfahren Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Finanzen hier oder persönlich in Ihrer Kanzlei  misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft.

 

Sie haben noch offene Fragen oder wissen nicht, ob Sie auch berechtigt sind Hilfen zu bekommen. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und berät Sie umfassend und individuell. 

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Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung 2020

Bis wann müssen wir die Steuererklärung 2020 abgeben? Wieviel Zeit hab ich noch? Besonders in diesem Corona geprägten Jahr und den vielen verschiedenen Änderungen und Neuerungen, die 2020 geprägt haben, ist diese Frage besonders wichtig. 

Viele gesetzliche Änderungen und Neuregelungen haben das Jahr geprägt. Wer Kurzarbeitergeld, Neustarthilfen oder  Corona Hilfen bezogen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wir haben noch mal zusammengefasst: Was ändert sich für die Steuererklärung 2020? 

Abgabefrist Einkommenssteuererklärung verlängert

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 verpflichtet ist, hat noch bis zum 31.07.2021 Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich bis Ende Mai 2022, wenn ich die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder über einen Steuerberater abtrete. 

Wir beraten Sie gerne

Wir beraten Sie bei allen Fragen zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen, Homeoffice Pauschalen, Kurzarbeitergeld, Homeoffice Pauschalen und vielem mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, was bei Ihnen an Steuerermässigungen möglich ist.

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Mandanten Fernbetreuung

Mandanten Fernbetreuung der DATEV Unternehmen online

Wir sind jederzeit für Sie da mit der Mandanten Fernbetreuung der DATEV Unternehmen online können wir Ihnen auch aus der Ferne unseren besten Service bieten. 

Download der Mandanten Fernbetreuung

Rufen Sie uns an

Sie suchen Links, weitere Dokumente zum Download oder die neuesten Infos

Das Team der misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist jederzeit für Sie da. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 

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Neustarthilfe Modul Kulturbereich beschlossen

Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste

Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen. 

Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. 

Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe

Zur kompletten Pressemitteilung über das  Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier

Corona Hilfen

Überbrückungshilfe II und III

Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.

Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

Wir sind auch weiterhin für Sie da

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen
Rufen Sie uns an unter 06332-80060

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Corona Hilfen werden deutlich verbessert

Corona Hilfen werden verbessert

Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.

Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen 

Was wird angepasst:
  • einfachere Beantragung der Überbrückungshilfe III
  • Erweiterung der Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch
  • Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe
  • Fixkostenerstattungen für Abschreibungen und Saisonware
  • Berücksichtigung der Kosten in der Reisebranche
  • besondere Regeln für den Einzelhandel
  • u.v.m. 

Die Details erfahren Sie hier

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Start des Konjukturprogramms. Konjunkturprogramm für Deutschland

Die Corona Hilfen der Bundesregierung werden weiter verbessert und überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Sie suchen noch mehr Informationen, dann finden Sie hier weitere Links zu unseren Beiträgen rund um das Thema Corona Hilfen.

Nützliche Links und Beiträge:

Eine Zusammenfassung mit all unseren Beiträgen finden Sie auf der Seite Coronahilfe

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.  Unser Team ist auch weiterhin für Sie da. 

Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier

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Erweiterung der Corona Hilfen

Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle  Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung. 

Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund. 

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

und die Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ mit einem Überblick über die einzelnen Corona Hilfen. 

November und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

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Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen. 

Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert. 

 

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:

  • Erstattungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen
  • Senkung der Umsatzsteuer
  • Steuerfreistellungen bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
  • Stundungen von Steuerzahlungen
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu: 

  • Hilfen für die Gastronomie
  • weitere Regelungen zum Steuerhilfegesetz
  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Liquiditätshilfe

Hilfen für Arbeitnehmer

Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.

Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind. 

Wir beantragen für Sie die Coronahilfe

Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten. 

Weitere Beiträge

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Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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