StBSchlachter

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Wir wünschen Ihnen von Herzen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr. 

Wir schließen vom 24.12.2020- einschließlich 03.01.2021 und freuen uns schon jetzt Sie ab dem 04.01.2021 wieder persönlich betreuen zu können. 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein paar besinnliche Tage. Bleiben Sie gesund.

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Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können,  die nicht zurückgezahlt werden müssen.  

Novemberhilfe verlängert

Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:

  • Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • Steuerliche Hilfen
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
  • Kfw Schnellkedite

Noch mehr Infos im Trialog Magazin der DATEV 

Im TRIALOG Magazin der  DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.

Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da

Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.

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Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz. 

Förder- und Hilfsprogramme

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes

Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen. 

Weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen. 

Wir beraten Sie persönlich und individuell

Wir sind weiter für Sie da

Wir sind auch jetzt für Sie da. Die misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Sie finden uns hier

Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. 

Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten. 

Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin

Mehr zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Hier finden Sie weitere Beiträge zu dem Thema Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Coronahilfe

Alle Zusammenfassungen zum Thema Coronahilfe finden Sie bei uns direkt per Klick auf das Icon oder im Hauptmenü unter Service Coronahilfe

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misch + schlachter gmbh Steuerberatungsgesellschaft Kanzleileitung Wolfgang Schlachter

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Die Bundesregierung hat die Einzelheiten zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November vorgelegt. Seit Monaten hat uns das Coronavirus fest im Griff.

Auch in Zweibrücken sind zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Vereine, Selbstständige und Soloselbständige von der momentanen Schließung im November 2020 betroffen.

Im Regelfall wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe mit Hilfe der wöchentlichen Umsätze aus dem Monat November 2019 berechnet. Auch indirekt betroffene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Antragsberechtigt sein. 

hier finden Sie die Themen der Bundesregierung zum Coronavirus

Wir prüfen und beantragen die außerordentliche Wirtschaftshilfe für November

Die Kanzlei misch + schlachter Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite.

Wir prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Förderungen und Hilfen für Sie in Betracht kommen und unterstützen Sie umfassend. 

Wir übernehmen die elektronische Antragsstellung und begleiten Sie durch diese Zeit. 

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