Coronahilfe

Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung bei der Beantragung und Fragen zur Coronahilfe.

Wir betreuen Sie auch in dieser Zeit umfassend und nachhaltig.

Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.

Aktuell  beantragen wir für unsere Mandanten die Überbrückungshilfe, soweit sie die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Als unser Mandant können Sie  mit dem nachfolgenden Link einen vereinfachten Test durchführen, ob  die Überbrückungshilfe für Sie in Betracht kommt. Wenn ja, so sprechen Sie uns an.

Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und wollen Überbrückungshilfe beantragen? 

Auf der Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie die neuesten Nachrichten und Anträge zur Überbrückungshilfe II.

Diese Hilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Bitte beachten Sie, dass diese bis zum 31.12.2020 beantragt werden muss. Unser Team berät Sie zu diesem Thema gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 

 

Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden.

Corona Hilfen werden deutlich verbessert

Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021. Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen

Wir beantragen die außerordentliche Wirtschaftshilfe November für Sie

Die Bundesregierung hat die Einzelheiten zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November vorgelegt. Seit Monaten hat uns das Coronavirus fest im Griff. Auch in Zweibrücken sind zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Vereine, Selbstständige und Soloselbständige von der momentanen Schließung im November 2020 betroffen. Im Regelfall wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe mit Hilfe der wöchentlichen Umsätze aus dem Monat November 2019 berechnet. Auch indirekt betroffene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Antragsberechtigt sein. hier finden Sie die Themen der Bundesregierung zum Coronavirus Wir prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Förderungen und Hilfen für Sie in Betracht kommen und unterstützen Sie umfassend. Wir übernehmen die elektronische Antragsstellung und begleiten Sie durch diese Zeit.

Überblick über die Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz.

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Erweiterung der Coronahilfen

Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung. Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund. Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen

Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste

Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen. Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die “kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten” Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Kontaktieren Sie uns.

Unser Team steht Ihnen zur Seite.

Die Kanzei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie individuell bei der Planung zur Existenzgründung. Bietet Ihnen umfassende Unterstützung von der Finanzbuchführung und Lohnabrechnung über die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen bis zur Steuergestaltungs- Beratung und der Wirtschaftsberatung für Unternehmen. Unterstützt Sie mit umfassender Beratung für Heilberufe und weitere freie Berufe Ihren nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Übernehmen die lästige Pflicht der Erstellung, der jährlichen Einkommensteuererklärung für Privatpersonen. Planen und unterstützen die Vermögensnachfolge. Und bieten Ihnen mit unseren digitalen und persönlichen Serviceleistungen individuelle Unterstützung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.