Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
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Die Bundesregierung hat die Einzelheiten zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November vorgelegt. Seit Monaten hat uns das Coronavirus fest im Griff.
Auch in Zweibrücken sind zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Vereine, Selbstständige und Soloselbständige von der momentanen Schließung im November 2020 betroffen.
Im Regelfall wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe mit Hilfe der wöchentlichen Umsätze aus dem Monat November 2019 berechnet. Auch indirekt betroffene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Antragsberechtigt sein.
hier finden Sie die Themen der Bundesregierung zum Coronavirus
Die Kanzlei misch + schlachter Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite.
Wir prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Förderungen und Hilfen für Sie in Betracht kommen und unterstützen Sie umfassend.
Wir übernehmen die elektronische Antragsstellung und begleiten Sie durch diese Zeit.
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