Coroanahilfe Zweibrücken

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können,  die nicht zurückgezahlt werden müssen.  

Novemberhilfe verlängert

Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:

  • Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • Steuerliche Hilfen
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
  • Kfw Schnellkedite

Noch mehr Infos im Trialog Magazin der DATEV 

Im TRIALOG Magazin der  DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.

Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da

Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.

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Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz. 

Förder- und Hilfsprogramme

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes

Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen. 

Weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen. 

Wir beraten Sie persönlich und individuell

Wir sind weiter für Sie da

Wir sind auch jetzt für Sie da. Die misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Sie finden uns hier

Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. 

Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten. 

Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin

Mehr zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Hier finden Sie weitere Beiträge zu dem Thema Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Coronahilfe

Alle Zusammenfassungen zum Thema Coronahilfe finden Sie bei uns direkt per Klick auf das Icon oder im Hauptmenü unter Service Coronahilfe

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