Steuern 2021

Neustarthilfe Modul Kulturbereich beschlossen

Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste

Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen. 

Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. 

Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe

Zur kompletten Pressemitteilung über das  Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier

Corona Hilfen

Überbrückungshilfe II und III

Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.

Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

Wir sind auch weiterhin für Sie da

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen
Rufen Sie uns an unter 06332-80060

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Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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