Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert und erweitert
Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden. Mehr hierzu erfahren Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Finanzen hier oder persönlich in Ihrer Kanzlei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft.
Sie haben noch offene Fragen oder wissen nicht, ob Sie auch berechtigt sind Hilfen zu bekommen. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und berät Sie umfassend und individuell.
Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.
Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen
Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier
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