Corona Hilfe beantragen

Neustarthilfe Modul Kulturbereich beschlossen

Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste

Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen. 

Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. 

Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe

Zur kompletten Pressemitteilung über das  Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier

Corona Hilfen

Überbrückungshilfe II und III

Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.

Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

Wir sind auch weiterhin für Sie da

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen
Rufen Sie uns an unter 06332-80060

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Corona Hilfen werden deutlich verbessert

Corona Hilfen werden verbessert

Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.

Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen 

Was wird angepasst:
  • einfachere Beantragung der Überbrückungshilfe III
  • Erweiterung der Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch
  • Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe
  • Fixkostenerstattungen für Abschreibungen und Saisonware
  • Berücksichtigung der Kosten in der Reisebranche
  • besondere Regeln für den Einzelhandel
  • u.v.m. 

Die Details erfahren Sie hier

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Start des Konjukturprogramms. Konjunkturprogramm für Deutschland

Die Corona Hilfen der Bundesregierung werden weiter verbessert und überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Sie suchen noch mehr Informationen, dann finden Sie hier weitere Links zu unseren Beiträgen rund um das Thema Corona Hilfen.

Nützliche Links und Beiträge:

Eine Zusammenfassung mit all unseren Beiträgen finden Sie auf der Seite Coronahilfe

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.  Unser Team ist auch weiterhin für Sie da. 

Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier

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Erweiterung der Corona Hilfen

Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle  Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung. 

Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund. 

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

und die Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ mit einem Überblick über die einzelnen Corona Hilfen. 

November und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

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