Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste
Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.
Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.
Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen
Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier
Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
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