Kurzarbeitergeld

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung 2020

Bis wann müssen wir die Steuererklärung 2020 abgeben? Wieviel Zeit hab ich noch? Besonders in diesem Corona geprägten Jahr und den vielen verschiedenen Änderungen und Neuerungen, die 2020 geprägt haben, ist diese Frage besonders wichtig. 

Viele gesetzliche Änderungen und Neuregelungen haben das Jahr geprägt. Wer Kurzarbeitergeld, Neustarthilfen oder  Corona Hilfen bezogen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wir haben noch mal zusammengefasst: Was ändert sich für die Steuererklärung 2020? 

Abgabefrist Einkommenssteuererklärung verlängert

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 verpflichtet ist, hat noch bis zum 31.07.2021 Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich bis Ende Mai 2022, wenn ich die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder über einen Steuerberater abtrete. 

Wir beraten Sie gerne

Wir beraten Sie bei allen Fragen zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen, Homeoffice Pauschalen, Kurzarbeitergeld, Homeoffice Pauschalen und vielem mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, was bei Ihnen an Steuerermässigungen möglich ist.

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Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können,  die nicht zurückgezahlt werden müssen.  

Novemberhilfe verlängert

Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:

  • Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • Steuerliche Hilfen
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
  • Kfw Schnellkedite

Noch mehr Infos im Trialog Magazin der DATEV 

Im TRIALOG Magazin der  DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.

Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da

Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.

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