Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
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Bis wann müssen wir die Steuererklärung 2020 abgeben? Wieviel Zeit hab ich noch? Besonders in diesem Corona geprägten Jahr und den vielen verschiedenen Änderungen und Neuerungen, die 2020 geprägt haben, ist diese Frage besonders wichtig.
Viele gesetzliche Änderungen und Neuregelungen haben das Jahr geprägt. Wer Kurzarbeitergeld, Neustarthilfen, oder Corona Hilfen bezogen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wir haben noch mal zusammengefasst: Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 verpflichtet ist, hat noch bis zum 31.07.2021 Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich bis Ende Mai 2022, wenn ich die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder über einen Steuerberater abtrete.
Wir beraten Sie bei allen Fragen zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen, Homeoffice Pauschalen, Kurzarbeitergeld, Homeoffice Pauschalen und vielem mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, was bei Ihnen an Steuerermässigungen möglich ist.
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen.
Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu:
Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.
Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind.
Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten.
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Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.
Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen.
Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.
Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln.
Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind.
Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten.
Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht.
Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen.
Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss.
Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.
Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da.
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