Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert und erweitert
Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden. Mehr hierzu erfahren Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Finanzen hier oder persönlich in Ihrer Kanzlei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft.
Sie haben noch offene Fragen oder wissen nicht, ob Sie auch berechtigt sind Hilfen zu bekommen. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und berät Sie umfassend und individuell.
Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste
Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.
Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.
Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen
Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier
Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen.
Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert.
Hilfen für Unternehmen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:
Erstattungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen
Senkung der Umsatzsteuer
Steuerfreistellungen bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
Stundungen von Steuerzahlungen
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu:
Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.
Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind.
Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten.
Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.
Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen.
Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.
Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln.
Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind.
Corona- Hilfen
Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020
Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Novemberhilfe verlängert
Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.
Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:
Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.
Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen.
Weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen.
Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden.
Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten.
Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin
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