Corona

Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert

Corona Hilfen und Wirtschaftshilfen bis Ende September 2021 verlängert und erweitert

Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden. Mehr hierzu erfahren Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Finanzen hier oder persönlich in Ihrer Kanzlei  misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft.

 

Sie haben noch offene Fragen oder wissen nicht, ob Sie auch berechtigt sind Hilfen zu bekommen. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und berät Sie umfassend und individuell. 

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Neustarthilfe Modul Kulturbereich beschlossen

Neustarthilfe Modul für kurz befristet Beschäftigte der darstellenden Künste

Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen. 

Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. 

Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe

Zur kompletten Pressemitteilung über das  Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier

Corona Hilfen

Überbrückungshilfe II und III

Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.

Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

Wir sind auch weiterhin für Sie da

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen
Rufen Sie uns an unter 06332-80060

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misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Support

Corona Hilfen werden deutlich verbessert

Corona Hilfen werden verbessert

Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.

Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen 

Was wird angepasst:
  • einfachere Beantragung der Überbrückungshilfe III
  • Erweiterung der Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch
  • Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe
  • Fixkostenerstattungen für Abschreibungen und Saisonware
  • Berücksichtigung der Kosten in der Reisebranche
  • besondere Regeln für den Einzelhandel
  • u.v.m. 

Die Details erfahren Sie hier

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Start des Konjukturprogramms. Konjunkturprogramm für Deutschland

Die Corona Hilfen der Bundesregierung werden weiter verbessert und überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Sie suchen noch mehr Informationen, dann finden Sie hier weitere Links zu unseren Beiträgen rund um das Thema Corona Hilfen.

Nützliche Links und Beiträge:

Eine Zusammenfassung mit all unseren Beiträgen finden Sie auf der Seite Coronahilfe

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.  Unser Team ist auch weiterhin für Sie da. 

Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier

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Erweiterung der Corona Hilfen

Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle  Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung. 

Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund. 

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

und die Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ mit einem Überblick über die einzelnen Corona Hilfen. 

November und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe  des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt.  Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert. 

Mehr erfahren Sie hier

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird durch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.

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Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen. 

Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert. 

 

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:

  • Erstattungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen
  • Senkung der Umsatzsteuer
  • Steuerfreistellungen bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
  • Stundungen von Steuerzahlungen
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu: 

  • Hilfen für die Gastronomie
  • weitere Regelungen zum Steuerhilfegesetz
  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Liquiditätshilfe

Hilfen für Arbeitnehmer

Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.

Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind. 

Wir beantragen für Sie die Coronahilfe

Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten. 

Weitere Beiträge

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Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020

Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können,  die nicht zurückgezahlt werden müssen.  

Novemberhilfe verlängert

Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:

  • Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • Steuerliche Hilfen
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
  • Kfw Schnellkedite

Noch mehr Infos im Trialog Magazin der DATEV 

Im TRIALOG Magazin der  DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.

Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da

Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.

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Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Corona Hilfsangebote für Unternehmen

Überblick über Coronahilfsangebote für Unternehmen

Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz. 

Förder- und Hilfsprogramme

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes

Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen. 

Weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen. 

Wir beraten Sie persönlich und individuell

Wir sind weiter für Sie da

Wir sind auch jetzt für Sie da. Die misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Sie finden uns hier

Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. 

Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten. 

Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin

Mehr zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Hier finden Sie weitere Beiträge zu dem Thema Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Coronahilfe

Alle Zusammenfassungen zum Thema Coronahilfe finden Sie bei uns direkt per Klick auf das Icon oder im Hauptmenü unter Service Coronahilfe

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