Das Bundesministerium der Finanzen teilt in Ihrem Artikel mit, dass die Bundesregierung nochmals umfassende Corona Hilfen bereitstellt. Somit wurden die Überbrückungshilfe III erweitert und bis September 2021 verlängert. Außerdem können Zuschüsse zu Personalkosten und Hilfen für Soloselbstständige beantragt oder weitergeführt werden. Mehr hierzu erfahren Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Finanzen hier oder persönlich in Ihrer Kanzlei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft.
Sie haben noch offene Fragen oder wissen nicht, ob Sie auch berechtigt sind Hilfen zu bekommen. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und berät Sie umfassend und individuell.
Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe
Zur kompletten Pressemitteilung über das Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier
Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.
Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Mehr erfahren Sie hier.
Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.
Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.
Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen
Die Details erfahren Sie hier
Wir verweisen auf die offiziellen Kanäle vom Bundesministerium der Finanzen und der Überbrückungshilfe für Unternehmen.
Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Start des Konjukturprogramms. Konjunkturprogramm für Deutschland
Die Corona Hilfen der Bundesregierung werden weiter verbessert und überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.
Sie suchen noch mehr Informationen, dann finden Sie hier weitere Links zu unseren Beiträgen rund um das Thema Corona Hilfen.
Nützliche Links und Beiträge:
Eine Zusammenfassung mit all unseren Beiträgen finden Sie auf der Seite Coronahilfe
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten. Unser Team ist auch weiterhin für Sie da.
Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier
Ausweitung der Corona Hilfen, Auszahlung der Novemberhilfe und Verlängerung der Überbrückungshilfen. Wir haben für Sie einen neuen Überblick und offizielle Links zusammengestellt, um Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und bleiben Sie gesund.
Wir verweisen auf die offiziellen Links vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auf das Bundesministerium der Finanzen, um Sie möglichst umfassend zu informieren. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offiziellen Seiten vom Bundesministerium der Finanzen und den folgenden Artikel zur Erweiterung der Corona Hilfen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
und die Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ mit einem Überblick über die einzelnen Corona Hilfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Mehr erfahren Sie hier.
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Mehr erfahren Sie hier.
Die Überbrückungshilfe III wird durch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen.
Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu:
Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.
Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind.
Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten.
Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.
Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen.
Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.
Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln.
Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind.
Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten.
Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht.
Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen.
Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss.
Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.
Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da.
Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.
Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:
Im TRIALOG Magazin der DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.
Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.
Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.
Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz.
Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen.
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen.
Wir sind auch jetzt für Sie da. Die misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Sie finden uns hier
Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten.
Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin
Hier finden Sie weitere Beiträge zu dem Thema Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
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