Neustarthilfe Modul Kulturbereich beschlossen
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Peter Altmayer, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Olaf Scholz, der Bundesminister für Finanzen haben gemeinsam mit Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein zusätzliches Neustarthilfe Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Somit sollen neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Quelle: Bundesfinanzministerium 05.02.2021
Bundesfinanzministerium - Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe
Zur kompletten Pressemitteilung über das Neustarthilfe Modul für den Kulturbereich lesen Sie hier
Wir bieten Ihnen die optimale Unterstützung und Beratung, um Sie in dieser Zeit umfassend und nachhaltig zu betreuen.
Zum Ausgleich von Notlagen unserer Mandanten, die durch die Corona Pandemie verursacht wurden, konnten wir unseren Mandanten insbesondere durch Hilfestellungen bei der Beantragung von Soforthilfe, durch Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld und durch Unterstützung bei Kreditanträgen tatkräftig helfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Pandemie geschlossen wurde. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserer Kanzlei oder auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie umfassend und nachhaltig.
Die Überbrückungshilfe II erstreckt sich auf die Monate von September bis Dezember 2020 und wird als Zuschuss bei Umsatzrückgängen gezahlt. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März verlängert.
Mehr erfahren Sie hier.
Die Überbrückungshilfe III wird durch die “Neustarthilfe für Soloselbstständige” ergänzt. Mehr erfahren Sie hier.
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Corona- Hilfen Erweiterung ab dem 16. Dezember 2020 wurde in der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht auf seiner Seite Bundesfinanzministerium – Startseite, dass jetzt auch Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind Zuschüsse beantragen können, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem wird die Novemberhilfe, aufgrund der Schließungen bis zum 10.01.2021 für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums. Den Link zu den aktuellen Corona- Hilfen auf einen Blick finden Sie hier. Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.
Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Infos zu den folgenden Themen:
Im TRIALOG Magazin der DATEV wurden auf der Seite Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona – DATEV TRIALOG-Magazin (trialog-magazin.de) viele Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten zusammengefasst.
Sollten Sie persönliche Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir sind auch weiterhin mit Abstand für Sie da und helfen Ihnen weiter.
Wir sind persönlich für Sie da und klären Ihre individuellen Fragen zur Antragsstellung und Antragsberechtigung.
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Wir von der Kanzlei misch+schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft haben Ihnen einen Überblick über Coronahilfsangebote zusammenstellt. Hierbei verweisen wir auf die offiziellen Links und geben die Informationen zu geltenden Programmen in Rheinland- Pfalz.
Die Landesregierung hat auf Ihrer Homepage https://corona.rlp.de/ alle Informationen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zusammengefasst. Hier finden sie alle offiziellen Informationen über die Förder- und Hilfsprogramme für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine, Betriebe und Einrichtungen.
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums kann die Überbrückungshilfe II und die Corona- Novemberhilfe eingereicht werden. Hier erhalten Sie auch viele weitere Informationen, Antragsfristen.
Wir sind auch jetzt für Sie da. Die misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Sie finden uns hier
Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe beantragen möchten, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich persönlich beraten.
Weitere Informationen finden Sie auch direkt im Trialog Magazin
Hier finden Sie weitere Beiträge zu dem Thema Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
Alle Zusammenfassungen zum Thema Coronahilfe finden Sie bei uns direkt per Klick auf das Icon oder im Hauptmenü unter Service Coronahilfe
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