Steuerberater Zweibrücken

misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft
Ihr kompetenter Steuerberater in Zweibrücken
Die Kanzlei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft aus Zweibrücken. Auf unserer Startseite finden Sie einen Überblick über unsere individuellen Leistungen, die Unternehmen, ihren Geschäftsführern und Gesellschaftern, Freiberuflern und Privatpersonen eine langfristige Heimat in der Betreuung ihrer steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten bietet.

Das Ziel und Leitbild der Kanzlei misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft ist die umfassende, steuerliche, wirtschaftliche und private Betreuung.

Unser Team unterstützt Sie mit kompetenter Beratung, nützlichen Links, Downloadmöglichkeiten und Supportvideos, um Ihnen den besten Service zu bieten.

Nehmen Sie über unsere Seite Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich von unserem Service.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Nachhaltige, umfassende, steuerliche, betriebswirtschaftliche und private Beratung
Sie profitieren von unserer umfassenden persönlichen Beratung, kompetenter Betreuung und individuellen Lösungen.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung 2020

Bis wann müssen wir die Steuererklärung 2020 abgeben? Wieviel Zeit hab ich noch? Besonders in diesem Corona geprägten Jahr und den vielen verschiedenen Änderungen und Neuerungen, die 2020 geprägt haben, ist diese Frage besonders wichtig. 

Viele gesetzliche Änderungen und Neuregelungen haben das Jahr geprägt. Wer Kurzarbeitergeld, Neustarthilfen oder  Corona Hilfen bezogen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wir haben noch mal zusammengefasst: Was ändert sich für die Steuererklärung 2020? 

Abgabefrist Einkommenssteuererklärung verlängert

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 verpflichtet ist, hat noch bis zum 31.07.2021 Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich bis Ende Mai 2022, wenn ich die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder über einen Steuerberater abtrete. 

Wir beraten Sie gerne

Wir beraten Sie bei allen Fragen zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen, Homeoffice Pauschalen, Kurzarbeitergeld, Homeoffice Pauschalen und vielem mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, was bei Ihnen an Steuerermässigungen möglich ist.

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Corona Hilfen werden deutlich verbessert

Corona Hilfen werden verbessert

Die Corona Hilfen werden mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nochmals verbessert, schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 26.01.2021.

Hiermit wird das Beantragungsverfahren deutlich vereinfacht und die Wirtschaftshilfen nochmals deutlich verbessert. Insbesondere die Besonderheiten der Einzelhändler werden berücksichtigt. Alle Infos Grafiken und Änderungen finden sie detailiert auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministerium und unter ueberbrueckungshilfe- unternehmen 

Was wird angepasst:
  • einfachere Beantragung der Überbrückungshilfe III
  • Erweiterung der Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch
  • Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe
  • Fixkostenerstattungen für Abschreibungen und Saisonware
  • Berücksichtigung der Kosten in der Reisebranche
  • besondere Regeln für den Einzelhandel
  • u.v.m. 

Die Details erfahren Sie hier

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Start des Konjukturprogramms. Konjunkturprogramm für Deutschland

Die Corona Hilfen der Bundesregierung werden weiter verbessert und überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Sie suchen noch mehr Informationen, dann finden Sie hier weitere Links zu unseren Beiträgen rund um das Thema Corona Hilfen.

Nützliche Links und Beiträge:

Eine Zusammenfassung mit all unseren Beiträgen finden Sie auf der Seite Coronahilfe

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.  Unser Team ist auch weiterhin für Sie da. 

Die Antragsfristen wurden verlängert. Für die Überbrückungshilfe II gilt der 31. März 2021 und für die November- und Dezemberhilfe der 30. April 2021. weitere Informationen finden Sie hier

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Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen 2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler, Gastronomen und Arbeitnehmer in der Corona Pandemie sollen dabei unterstützen die Krise zu überstehen. 

Wir haben für Sie Links mit wichtigen Informationen über die offiziellen steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 23.12.2020 dazu einen Artikel verfasst, der sie über alle konkreten steuerlichen Maßnahmen informiert. 

 

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden unterstützt durch:

  • Erstattungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen
  • Senkung der Umsatzsteuer
  • Steuerfreistellungen bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
  • Stundungen von Steuerzahlungen
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch weitere Informationen zu: 

  • Hilfen für die Gastronomie
  • weitere Regelungen zum Steuerhilfegesetz
  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Liquiditätshilfe

Hilfen für Arbeitnehmer

Auch für Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr einige Änderungen durch die Corona Pandemie. Schon in unserem letzten Beitrag haben wir sie über neue Regelungen zum Homeoffice, Werbungskosten und Kurzarbeitergeld informiert.

Das Bundesfinanzministerium informiert, dass ausgezahlte Prämien an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ steuerfrei sind. 

Wir beantragen für Sie die Coronahilfe

Wir sind auch weiterhin für Sie da und beantworten Ihre Fragen zur Coronahilfe, Kurzarbeitergeld und individuelle Förderungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team unterstützt sie in allen finanziellen Angelegenheiten. 

Weitere Beiträge

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Was ändert sich für die Steuererklärung 2020

Was ändert sich für die Steuererklärung 2020?

Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für die Steuererklärung 2020 ändert.

Das Jahr 2020 war ein Corona geprägtes Jahr. Viele Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld erhalten oder mussten Ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegen. Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmen suchen nach Informationen, welche Hilfen Ihnen zustehen. 

Wir sind weiterhin für Sie da und unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Coronahilfen, sondern auch bei der Steuererklärung 2020.

Gute Nachrichten für Familien. Das Kindergeld und der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht. Auch die Unterhaltszahlungen können sie in der Steuererklärung 2020 als außergewöhnliche Belastung absetzen. Außerdem ist es nun möglich mehrmals im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. 

Zusätzlich können Nachhilfekosten aus beruflichen Gründen abgesetzt werden, die zum Beispiel durch einen Umzug nötig geworden sind. 

Auch für Arbeitnehmer und Soloselbstständige gibt es gute Neuigkeiten. 

Die Pendlerpauschale wird um 5 Cent auf 35 Cent erhöht. 

Zusätzlich gibt es eine Homeoffice Pauschale und die Möglichkeit einen berufsbedingten Umzug abzusetzen. 

Kleinunternehmer profitieren ebenfalls, da die Umsatzsteuer erst ab 22000 € in Rechnung gestellt werden muss. 

Zusätzlich wurden die Sachbezüge vom Arbeitgeber für Verpflegungs- und Unterkunftskosten angepasst.

Was ändert sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Jeder Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns weiterhelfen. Das Team der Kanzlei misch + schlachter gmbh ist für Sie da. 

Team misch + schlachter gmbh steuerberatungsgesellschaft Manuel Maurer

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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Wir wünschen Ihnen von Herzen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr. 

Wir schließen vom 24.12.2020- einschließlich 03.01.2021 und freuen uns schon jetzt Sie ab dem 04.01.2021 wieder persönlich betreuen zu können. 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein paar besinnliche Tage. Bleiben Sie gesund.

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misch + schlachter gmbh Steuerberatungsgesellschaft Kanzleileitung Wolfgang Schlachter

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Die Bundesregierung hat die Einzelheiten zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November vorgelegt. Seit Monaten hat uns das Coronavirus fest im Griff.

Auch in Zweibrücken sind zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Vereine, Selbstständige und Soloselbständige von der momentanen Schließung im November 2020 betroffen.

Im Regelfall wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe mit Hilfe der wöchentlichen Umsätze aus dem Monat November 2019 berechnet. Auch indirekt betroffene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Antragsberechtigt sein. 

hier finden Sie die Themen der Bundesregierung zum Coronavirus

Wir prüfen und beantragen die außerordentliche Wirtschaftshilfe für November

Die Kanzlei misch + schlachter Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite.

Wir prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Förderungen und Hilfen für Sie in Betracht kommen und unterstützen Sie umfassend. 

Wir übernehmen die elektronische Antragsstellung und begleiten Sie durch diese Zeit. 

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